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Zwangsvollstreckung in Immobilien

 

Text                                   

Man sollte am besten gar nicht zum Briefkasten gehen, wenn darin ein Schreiben der Bank liegen könnte. Banken verschicken leider manchmal Schreiben in denen zu lesen ist:

"Hiermit kündigen wir Ihnen den bestehenden Immobilienkredit und fordern Sie auf innerhalb von 2 Wochen den noch offenen Gesamtbetrag auf das angegebene Konto zu überweisen..usw usf"  

Gleichzeitig erhält dann der Bürge für den Kredit ebenfalls einen verdächtig nach Ärger aus-sehenden Brief  von der Bank in dem dann irgendetwas von „Sicherungsfall“/  Inanspruchnahme aus der Bürgschaft oder ähnlichem geschrieben steht.             

Nach solchen Schreiben Ihrer Bank, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als möglichst schnell eines Ihrer Festgeldkonten in der Schweiz aufzulösen oder ein paar ihrer Aktien zu verkaufen, um weitern Ärger mit Ihrer Hausbank zu vermeiden.
             
Sie haben kein Festgeldkonto in der Schweiz und auch keine Aktien im Depot?             

Dann können Sie jetzt in Panik verfallen und Ihren Kreditsachbearbeiter bei der Bank anrufen um diesen mit wilden Verwünschungen  am Telefon zu traktieren, was allerdings wenig zur Problemlösung beitragen dürfte

oder

Sie laufen mindestens zweimal (zur Beruhigung,) um ihr Haus herum und kontaktieren danach die Kanzlei MERTENS und besprechen die weitere Vorgehensweise; zumindest dann, wenn sie keinen Möbelwagen bestellen wollen
             
             ….und wer will das schon?


 
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