Kreditversicherung
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Eine Kreditversicherung ist z..B. als Restschuldversicherungen bei Immobilienkrediten von Privatpersonenoder für Unternehmen in Form einer Forderungsausfallversicherungen durchaus sinnvoll, wenn sie denn im Versicherungsfall auch zahlt.
Nur welche Versicherung zahlt schon gerne; auch wenn sie nach dem Versicherungsvertrag dazu verpflichtet ist.
Bei Privatpersonen wird dann versucht mit Hinweis auf ganz offensichtlich, unwirksame AGB/AVB eine Leistung der Versicherung auszuschließen.
Nach den AGB soll z.B. bei "ernstlichen" Erkrankungen - welche auch immer das sein mögen –, keine Zahlung der Versicherung erfolgen, obwohl die Kreditausfallversicherung die Zahlung der Raten auch im Krankheitsfall garantieren sollte.
Bei Unternehmen, die sich gegen Zahlungsausfälle ihrer Kunden versichert haben, wird irgendeine Obliegenheitsverletzung, also ein angebliches Fehlverhalten des Unternehmens, das den Versicherungsschutz „leider“ ausschließt, gesucht und „überraschenderweise“ auch gefunden.
Wenn Sie zwar gut auf derartige Überraschungen ihrer Versicherung verzichten können, nicht aber auf die Zahlung Ihrer Versicherung sollten Sie Kontakt mit der Kanzlei MERTENS aufnehmen und sich überraschenderweise - diesmal für die Versicherung - nicht so leicht und billig abspeisen lassen.