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Im Tätigkeitsbereich Kapitalanlagerecht  ist unser Ziel verlustreiche Geldanlagen, die durch

  • fehlerhafte Anlageberatung,

  • falsche Angaben im Verkaufsprospekt oder

  •  Versagen der Geschäftsführung eines Unternehmens

verursacht wurden, rückgängig zu machen und Ersatz des Schadens für Sie zu erlangen.

Ihre Rechte und Möglichkeiten nach einer Fehlinvestitionen in:

  • Aktien,

  • Zertifikate,

  • Fonds-Beteiligungen

  • Inhaberschuldverschreibungen (Bonds),

  • stillen Beteiligungen,

  • Nachrangdarlehen,

  • sonstige Sachwerte (Immobilien, Gold, Kunst),

werden von den spezialisierten Rechtsanwälten der Kanzlei MERTENS Rechtsanwälte geklärt. Anschließend unterbreiten wir Ihnen konkrete Vorschläge, wie Sie Ihr Kapital zurückerhalten und führen diese dann aus.

 

Sollte ein Unternehmen in das Sie Ihr Geld investiert haben bereits in die INSOLVENZ abgerutscht sein,

  • verteidigen wir Sie gegen Forderungen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen oder sonstiger Zahlungen und

  • machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Pleite geltend.

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Aktuelle Tätigkeitsbereiche im Kapitalanlagerecht

Nachfolgend einige kurze (YouTube-Video-) Darstellungen der aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte im Kapitalanlagerecht                                             

Kapitalanlagerecht

Unternehmensanleihen, Mittelstandsanleihen, Schuldscheindarlehen


Goldinvestments, Xetra-Gold, Goldsparvertrag


Nachrangdarlehen, Insolvenz, Betrug,


Waldinvestment, Agrarinvestment, Direktinvestition, Baumkauf, Kiribaum, Baumsparen


ETF Exchange Traded Fonds (Indexfonds) ETC,


Crowdinvestment, Schwarmfinanzierung, Crowdlending





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