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"Schufa" Recht (Wirtschaftsauskunftei-Recht)
Text
Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest (Mai 2010) waren über 35 % der bei der Schufa gespeicherten Daten fehlerhaft, falsch oder veraltet.
Als Privatperson fällt ihnen, dass aber erst auf, wenn ihre angeblich negativen Daten gegen sie verwendet werden und sie, weder eine Wohnung, ein Auto, noch sonst irgendetwas anmieten können keine Telefonverträge abschließen können und auch keine Waren ohne Vorkasse bestellen können. Von einer echten Teilnahme am Wirtschaftsleben sind Sie damit faktisch ausgeschlossen.
Schlicht existenzvernichtend können fehlerhafte, veraltete oder unklare Daten von Auskunfteien für Unternehmen sein, denen ihre Lieferanten deswegen die vereinbarten Zahlungsziele nicht mehr gewähren.
Dabei kann Ihre Weigerung auf die unverschämte Anfrage einer ihnen völlig fremder Auskunftei zu antworten schon zu einer "Negativauskunft" zu Ihren Lasten führen.Wenn Ihr Lieferant dann die eingeräumten Zahlungsziele kassiert, macht er das nicht aus Misstrauen Ihnen gegenüber; ihm sind dabei schlicht die Hände gebunden, denn Forderungsausfallversicherungen, Factoringunternehmen oder Banken Ihres Vorlieferanten verlangen diese Daten, um das Risiko abschätzen zu können. Daneben kann natürlich auch ein Lieferant selbst kalte Füße kriegen beim Anblick einer falschen Auskunft, der vermeintlich allwissenden, unfehlbaren Auskunftei.
Falls Ihnen der Glauben an die Unfehlbarkeit des Papstes genauso abgeht, wie der an die Unfehlbarkeit einer Auskunftei und deren Berechtigung auch tatsächlich unrichtige oder rechtlich unzulässige „Wahrheiten“ über Sie zu verbreiten, wäre heute ein guter Tag etwas dagegen zu tun, indem Sie mit der Kanzlei MERTENS Kontakt aufnehmen.
Bitte füllen Sie unbedingt den nachfolgenden "Schufa" Fragebogen" , statt dem Mandantenfragebogen, aus!
Beantragen Sie vorher bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei eine kostenlose Selbstauskunft über die dort über Sie gespeicherten Daten.