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Kapitalanlagerecht

Im Tätigkeitsbereich Kapitalanlagerecht ist unser Ziel verlustreiche Geldanlagen, die durch

  • fehlerhafte Anlageberatung,

  • falsche Angaben im Verkaufsprospekt oder

  •  Versagen der Geschäftsführung eines Unternehmens

verursacht wurden, rückgängig zu machen und Ersatz des Schadens für Sie zu erlangen.

Ihre Rechte und Möglichkeiten nach einer Fehlinvestitionen in:

  • Aktien,

  • Zertifikate,

  • Fonds-Beteiligungen

  • Inhaberschuldverschreibungen (Bonds),

  • stillen Beteiligungen,

  • Nachrangdarlehen,

  • sonstige Sachwerte (Immobilien, Gold, Kunst),

werden von den spezialisierten Rechtsanwälten der Kanzlei MERTENS Rechtsanwälte geklärt. Anschließend unterbreiten wir Ihnen konkrete Vorschläge, wie Sie Ihr Kapital zurückerhalten und führen diese dann aus.

Sollte ein Unternehmen in das Sie Ihr Geld investiert haben bereits in die INSOLVENZ abgerutscht sein,

  • verteidigen wir Sie gegen Forderungen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen oder sonstiger Zahlungen und

  • machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Pleite geltend.

Aktuelle Fälle



Aktuelle weitere Schwerpunkte im Tätigkeitsbereich Kapitalanlagerecht

Nachfolgend einige kurze (YouTube-Video-) Darstellungen der aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte im Kapitalanlagerecht

Unternehmensanleihen, Mittelstandsanleihen, Schuldscheindarlehen


Nachrangdarlehen, Insolvenz, Betrug,


Goldinvestments, Xetra-Gold, Goldsparvertrag


Waldinvestment, Agrarinvestment, Direktinvestition, Baumkauf, Kiribaum, Baumsparen, Baumfonds


ETF Exchange Traded Fonds (Indexfonds) ETC, Aktienfonds, voll replizierte Aktienfonds, physische Replikation, Wertpapierleihe, synthetische Replikation, funded Swap Fund, , Swap-ETF


Crowdinvestment, Schwarmfinanzierung, Crowdlending, Immobilienfinanzierung Crowd








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Bankrecht

Im Tätigkeitsbereich Bankrecht lösen wir rechtliche

  • Probleme des Bankkontos (z.B. Überweisungsfehler, Kontosperren) und  

  • des Kreditrechts für betroffene Unternehmen oder Verbraucher (z.B. Rating / Schufa) und dem damit verbundenen

  • Recht der Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Grundschuld, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung. Auch bei

  • Streitigkeiten mit einer Restschuldversicherung

  • und der Organisation einer Umschuldung bis zur

  • Verwertung von Sicherheiten, auch durch Zwangsvollstreckung,

läßt die Kanzlei MERTENS Rechtsanwälte Sie nicht allein.


Aktuelle Fälle


Aktuelle weitere Schwerpunkte im Tätigkeitsbereich Bankrecht

Nachfolgend einige kurze (YouTube-Video-) Darstellungen der aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte im Bankrecht

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