Vorbemerkung
Um Ihre Kosten, Risiken und insbesondere auch die Verfahrensdauer zu reduzieren, streben wir grundsätzlich faire, außergerichtliche Einigungen an und sehen Gerichtsverfahren nur als letztes Mittel zu Durchsetzung der Interessen des Mandanten an.
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Sie füllen den allgemeinen Mandantenfragebogen vollständig aus
- Wir geben Ihnen eine erste, vorläufige und unverbindliche Einschätzung per Mail oder Telefon, ob eine Rechtsverfolgung Ihrer Ansprüche rechtlich überhaupt möglich ist
- Wir schätzen vorläufig die voraussichtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung
- Wir bewerten, ob eine Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung erfolgversprechend ist, oder eine Kostenübernahme von vornherein ausgeschlossen ist.
- Wir weisen Sie auf die benötigten weiteren Unterlagen und Informationen hin
Kostenfreie Deckungsanfrage
- Sie füllen den allgemeinen Mandantenfragebogen vollständig aus
- Wir stellen eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, die bei einer vertragstreuen Versicherung für eine Deckungszusage vollständig ausreicht
- Die Beantwortung dauernder Nachfragen, ewige Verhandlungen und die Bereitstellung umfangreicher Unterlagen oder gar Klagen gegen die Versicherung sind hingegen gesondert zu vergüten
Erstberatung (kostenpflichtig)
- Darstellung und Bewertung der Rechtslage verbunden mit einem klaren Vorschlag weiterer rechtlicher Vorgehensweise gerade bei Ihnen und in Ihrem konkreten Fall.
- Für die Erstberatung zahlt der Auftraggeber eine Mindestgebühr von 100,00 € [incl. MwSt. = (84,03 € )].
- Bestellungen von Erstberatungen können Sie in unserem Erstberatungs-Shop vornehmen.
Bankrecht Kapitalanlagerecht Schufa-Recht Fonds-Recht (z.B.: Rückforderung von Ausschüttungen) Grüne Geldanlagen / Waldinvestments / Öko-Investments Goldinvestments |
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Außergerichtliche Vertretung
- Die Rechtsanwaltskosten werden nach der individuellen Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Die Vergütungsvereinbarung orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist allein die Vergütungsvereinbarung.
- Eine Vergütung nach geleisteten Stunden ist möglich und wird minutengenau abgerechnet. Eine Minute wird mit 3,00 € berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (noch 19 %)
Gerichtliche Vertretung
- Die Rechtsanwaltskosten werden nach der individuellen Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Die Vergütungsvereinbarung orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist aber allein die Vergütungsvereinbarung.
- Eine Vergütung nach geleisteten Stunden ist möglich und wird minutengenau abgerechnet. Eine Minute wird mit 3,00 € berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %)
Prozeßkostenrechner
Gibt es eine Unmenge im Internet, zumeist herausgegeben von Versicherungen. Sie sind so zuverlässig die Berechnung der Abgas- und Verbrauchswerte durch ein bekanntes Wolfsburger Automobilunternehmen.
Überblick (gerundet)*
Streitwert | außergerichtlicher Anwaltskosten (inkl. MwSt) | gerichtlicher Anwaltskosten (inkl. MwSt.) | Gerichtskosten |
10.000 | 1.200 | 1.700 | 700 |
20.000 | 1.600 | 2.200 | 1.000 |
50.000 | 2.500 | 3.500 | 1.600 |
100.000 | 3.200 | 4.500 | 3.100 |
*Schätzung geht von 1,8 Gebühren aus. Im Gerichtsverfahren kommen zumindest noch Fahrtkosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigen- und Zeugenkosten hinzu. |
Erfolgshonorar
Gab es schon immer in Deutschland; hat nur Keiner gemerkt. Wenn Sie Erfolg haben in einem Gerichtsverfahren zahlt der Gegner (der Erfolglose), sofern er zahlungsfähig ist, zumindest den größten Teil Ihrer Rechtsanwaltskosten an Sie zurück. Ob Sie Erfolg haben kann Ihnen aber Niemand garantieren.
Sammelklagen
Leider ist in der Kanzlei niemand als attorney-at-law in den USA zugelassen. In Deutschland gibt es keine Sammelklagen!